Der Ökonom Bert Rürup initiierte sie und führte sie 2005 ein: Die Rürup-Rente. Eine Rentenversicherung, die aus privaten Beiträgen angespart wird und deren Beiträge in der Ansparphase gestaffelt steuerlich begünstigt werden, dafür aber im Rentenalter voll versteuert werden müssen.
Die Rürup-Rente wird auch als Leibrente bezeichnet und bietet mit relativ hoher Steuerbelastung die Möglichkeit, eine steuerbegünstigte Altersvorsorge aufzubauen. Als Versicherungsnehmer können Sie also mit staatlicher Förderung vorsorgen. Das angesparte Kapital bleibt auch bei Arbeitslosigkeit unangetastet und in der Ansparphase kann nicht gepfändet werden.
Generell können alle eine Rürup-Rente abschließen. Gedacht ist es aber vor allem für Selbstständige und Freiberufler. Aber auch für Angestellte, deren Gehalt weit über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, kann die Rente eine Option sein. Es gibt keine Mindest- oder Maximalanlagesumme. Eingezahlte Beiträge werden bis zu einer Höhe von 20.000 Euro staatlich gefördert.
Die Rürup-Rente kann ausschließlich als monatliche Rente ausgezahlt werden. Eine einmalige Auszahlung ist ebenso ausgeschlossen wie eine Auszahlung vor Vollendung des 60. Lebensjahres. Sollten Sie vor oder während der Auszahlung versterben, verfällt das eingezahlte Guthaben bzw. der Restbetrag. Die Rürup-Rente ist also grundsätzlich nicht übertragbar, sondern nur an Sie als Versicherter selbst auszahlbar.
Als Rürup-Sparer können Sie ganz flexibel einzahlen, je nachdem, wie es Ihre finanziellen Verhältnisse erlauben. Es ist sogar ein Aussetzen der Beitragszahlung möglich, wenn Sie einen finanziellen Engpass haben. Sie müssen dies nur mit Ihrem Vertragsunternehmen vereinbaren. Sie sollten Ihre Beiträge allerdings regelmäßig zahlen, wenn Sie eine optimale Altersvorsorge möchten.
Nutzen Sie den folgenden Rechner für die Rürup Rente: |