Um auch im Alter die finanzielle Unabhängigkeit frühzeitig zu sichern, sollte man sich bereits in jungen Jahren um eine private Altersvorsorge kümmern. Ein sehr beliebtes Modell ist die Riester-Rente.
Bei der Riester-Rente werden Zulagen gewährt. Allerdings muss der Vertragsinhaber auch zulagenberechtigt sein. Die Altersvorsorgezulage ist laut § 10a EStG allen zu gewähren, die unbeschränkt steuerpflichtig sind, ebenso Arbeitslose, Wehr- und Zivildienstleistende, Bezieher von Vorruhestandsgeld, dienstunfähige Personen und Erziehende.
Die Ansparung bei der Riester-Rente kann z.B. durch einen Banksparplan, aber auch fondsgebundene Rentenversicherungen und Fondssparpläne sind möglich. In jährlichem Rhythmus bekommt der Sparer einen Zulagenantrag zugestellt. Dieser ist ausgefüllt an den Anbieter zurück zu senden. Nachdem die Höhe der Zulagen von der zentralen Zulagenstelle ermittelt wurde, wird der Betrag dem Anbieter gutgeschrieben, welcher sie dann dem Vorsorgeplan des Sparers gutschreibt. Zu Verlusten kann es bei der Riester-Rente nicht kommen, da im Rahmen der Zertifizierungsvoraussetzungen bestimmt ist, dass mindestens der Betrag, der angespart wurde, garantiert wird.
Die Riester-Rente garantiert eine lebenslange Rente. Darüber hinaus gibt es eine vereinbarte Garantiezeit, was bedeutet, dass der Ehepartner die Rente bis zu diesem Zeitpunkt beziehen kann, sofern der Vertragsinhaber vor Ablauf der Garantiezeit verstirbt.
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