Der Weg zum Anwalt sollte nicht erst dann gesucht werden, wenn bereits die gerichtliche Klage zugestellt ist. Sie sollten möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen, wenn es rechtliche Probleme und Auseinandersetzungen gibt.
Im Vordergrund der anwaltlichen Dienstleistung stehen vor allem die Beratung des Mandanten und die Vermeidung unnötiger Kosten. Im Einzelnen bietet ein Rechtsanwalt u. a. individuelle Beratung, Gutachten zur Rechtslage in einem bestimmten Fall, Vertretung gegenüber Dritten ( Behörden, Arbeitgeber, Vermieter usw. ) und vor allen Gerichten, Übernahme von Strafverteidigungen, Übernahme von Nachlassverwaltungen und Testamentsvollstreckungen sowie die Tätigkeit als Mediator und Schlichter.
Um die Mandanten optimal beraten zu können, haben sich viele Rechtsanwälte spezialisiert. Die meisten Rechtsanwälte sind auf so genannten Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte tätig wie z.B. Beamtenrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Mietrecht, Presserecht, Reiserecht, Verkehrsrecht, Wettbewerbsrecht usw.
Kosten eines Rechtsanwaltes
Die Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist für Sie allerdings nicht kostenlos. Das Honorar des Rechtsanwalts bemisst sich grundsätzlich nach der gesetzlichen Gebührenordnung (RVG). Maßstab für die Höhe des Honorars ist der Geschäftswert einer Angelegenheit. Eine sog. „Erstberatung“ kostet maximal € 190,00 zzgl. Umsatzsteuer. Wer wirtschaftlich nicht in der Lage ist, die Kosten eines Rechtsanwalts zu tragen, kann Prozesskostenhilfe beantragen.
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